AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABGs) der WBS - Die Schadensretter GmbH

Stand 1. August 2024

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der WBS – Die Schadensretter GmbH. Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht. Abweichende AGB oder Vertragsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn die WBS – Die Schadensretter GmbH diese bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich anerkennt.

(2) Angebote der WBS – Die Schadensretter GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Inhalt einer Auftragsbestätigung wird verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen sechs Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.

(3) Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Zustimmung der WBS – Die Schadensretter GmbH an Dritte weitergegeben werden.

(4) Sofern auf Angeboten nichts anderes angegeben ist, haben diese ab Zustellung zwei Monate Gültigkeit.

2. Ausführungsfristen

(1) Wird die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Umstände behindert, die der Kunde oder dritte durch Ihn beauftragte Unternehmen zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

(2) Ein Stillstand von Geräten, die von der WBS – Die Schadensretter GmbH geliefert wurden (z. B. Trocknungsgeräte), und dessen Ursache nicht von der WBS – Die Schadensretter GmbH zu vertreten ist, geht zu Lasten des Kunden.

(3) Die WBS – Die Schadensretter GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht sind (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Naturkatastrophen). In diesen Fällen verlängern sich Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Vertragsparteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die bisher erbrachten Leistungen gemäß der vereinbarten Preise zu vergüten.

(4) Ausführungsfristen ergeben sich alleine aus den vertraglichen Vereinbarungen, wenn diese als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Sicherheitsvorschriften

 (1) Der Kunde hat erforderliche Unterlagen (z. B. Pläne, Schadstoffkataster, Genehmigungen) rechtzeitig bereitzustellen und die WBS – Die Schadensretter GmbH über Gefahrenquellen oder Besonderheiten unaufgefordert zu informieren. Fehlende oder fehlerhafte Informationen schließen eine Haftung der WBS – Die Schadensretter GmbH für daraus resultierende Schäden aus.

(2) Der Kunde benennt vor Arbeitsbeginn seinerseits bevollmächtigte Vertreter, die Anweisungen entgegennehmen und erteilen können.  

(3) Die Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung und Lagerflächen erfolgt Kundenseitig. Der uneingeschränkte Zugang zur Arbeitsstelle muss gewährleistet sein.

(4) Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

4. Preise

(1) Sämtliche Preise (einschließlich der Pauschalpreise) verstehen sich als Nettopreise, denen jeweils die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzugerechnet wird.


(2) Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat die WBS-Die Schadensretter GmbH Anspruch auf eine gesonderte Vergütung, die nach den Sätzen des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungs- und Berechnungsverzeichnisses der WBS – Die Schadensretter GmbH, im Übrigen nach den tatsächlich anfallenden Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln ist. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird beträgt der allgemeine Zuschlagssatz 15% vom Netto.  Die WBS – Die Schadensretter GmbH ist berechtigt, zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Es wird vermutet, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung der nach Satz 1 geschuldeten Vergütung entspricht.


(3) Ist als Vergütung für die Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert, sofern Mehr- oder Mindermengen von mehr oder weniger als 20% vorliegen.  Weicht jedoch die ausgeführte Leistung sowie die vorgenannten Mengen von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Die Vergütung von angeordneten oder erforderlich werdenden Mehrleistungen bleibt hiervon unberührt.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug nach Zugang fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei nachweislicher Vermögensverschlechterung oder Insolvenz des Kunden kann die WBS – Die Schadensretter GmbH Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Für Mahnungen wird eine Pauschale von 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich. Bei Zahlungsverzug größer 60 Tagen hat die WBS – Die Schadensretter GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die offenen Forderungen aufrecht zu erhalten.

(4) Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Verwendet der Kunde eine von der WBS-Die Schadensretter GmbH erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber Dritten, so hat der Kunde die WBS-Die Schadensretter GmbH hierüber wegen der damit verbundenen Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sofort in Textform informieren.

7. Haftung

(1) Die WBS – Die Schadensretter GmbH haftet gemäß gesetzlicher Regelung uneingeschränkt. Bei leichter und einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal im zweifachen Auftragswert, begrenzt.

(2) Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.

(3) Einschaltung von Sachverständigen durch den Kunden: Die WBS – Die Schadensretter GmbH haftet nicht für die Richtigkeit von Sachverständigenanweisungen, sondern lediglich für deren fachgerechte Umsetzung. Sofern erkennbar gegen geltendes Recht oder die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wird haftet der Kunde. Gleichwohl obliegt der WBS – Die Schadensretter GmbH eine entsprechende Hinweispflicht.

8. Abnahme

(1) Auf Verlangen der WBS-Die Schadensretter GmbH hat der Kunde binnen zwölf Werktagen nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige die Leistung abzunehmen, soweit vertraglich keine andere Frist vereinbart ist. Als abgenommen gilt die Leistung auch dann, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 2 nur ein, wenn die WBS-Die Schadensretter GmbH den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Leistung im Übrigen als stillschweigend abgenommen, wenn der Kunde das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt, ohne einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines schriftlichen Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird.

9. Subunternehmer

Der WBS-Die Schadensretter GmbH steht es frei, die in Auftrag gegebenen Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder durch selbstständige Subunternehmer auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es insoweit nicht.

10. Leistungsumfang bei Trocknungsleistungen

 

(1) Bei Trocknungsleistungen übernimmt die WBS-Die Schadensretter GmbH keine Gewähr für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

(2) Soweit Bohrungen an Estrichen, Wanden, Hohlböden und Decken erforderlich werden, trägt der Kunde das Risiko etwaiger Beschädigungen. Die WBS-Die Schadensretter GmbH ist bemüht, unter Zuhilfenahme vorhandener und zumutbarer Mess- und Prüfmethoden Beschädigungen an Rohren und anderen Leitungen weitestgehend auszuschließen. Bei Fußbodenheizungen werden zur Ortung der Leitungen Infrarotkameras eingesetzt. Die Haftung der WBS-Die Schadensretter GmbH nach Punkt 7 bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

(3) Sollte sich im Verlauf der Trocknungsarbeiten herausstellen, dass das eingesetzte Verfahren nur bedingt oder gar nicht tauglich ist bzw. der gewünschte Erfolg nicht eintritt, so ist die WBS-Die Schadensretter GmbH berechtigt, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen werden in diesem Fall nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Bedingungen abgerechnet. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Kosten für die Beauftragung von Dritten oder sonstige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rücktritt auf Umstände zurückzuführen ist, die die WBS-Die Schadensretter GmbH zu vertreten hat.

11. Abnahme Trocknungsleistungen

Für die Abnahme der Trocknungsleistungen gelten die Bedingungen aus Ziff. 8. Abweichend hiervon gilt für die Regelungen für Ziff. 8.2 die Leistung als stillschweigend Abgenommen, drei Tage nach Fertigstellungsanzeige.

12. Fußbodenheizung

Um bei schwimmenden Estrichen mit Fußbodenheizungssystemen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können, ist von Seiten des Kunden folgendes zu beachten:

a) Die Heizung muss bei Eintreffen der WBS-Die Schadensretter GmbH betriebsbereit sein, jedoch muss sich das Heizungssystem im ausgeschalteten Zustand befinden und sollte mindestens zwölf Stunden vor Eintreffen abgeschaltet worden sein, damit die Heizschlangen bzw. Heizdrähte und der darüber befindliche Estrich ausreichend abgekühlt sind, so dass bei Inbetriebnahme der Anlage mittels der Infrarotkamera der Erwärmungsprozess der Rohre bzw. Drähte verfolgt und somit die Ortung vorgenommen werden kann.

b) Arbeitet die Anlage nur mit geringer Vorlauftemperatur, so empfiehlt es sich unter Umständen, bauseits über den örtlichen Heizungsfachmann eine erhöhte Vorlauftemperatur zu ermöglichen, die mit der WBS-Die Schadensretter GmbH erforderlichenfalls abzustimmen wäre.

c) Soweit bei Fußbodenheizungen Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde in jedem Falle die Kosten für einen ggf. erforderlichen Sachverständigen (z.B. Infrarotortung) zu übernehmen hat. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Trocknungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.

13. Anbietung von Trocknern

Werden ausschließlich Trockner angemietet, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(1) Die Stromkosten für den Betrieb der Trockner trägt der Kunde. Auf Wunsch bescheinigt die WBS-Die Schadensretter GmbH mit der Rechnungslegung den Stromverbrauch der aufgestellten Geräte.

(2) Sollten Trocknungsgeräte ausfallen, so verpflichtet sich der Kunde, die WBS-Die Schadensretter GmbH hiervon unverzüglich zu informieren.

(3) Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die Geräte täglich zu überprüfen und die Wasserauffangbehälter zu entleeren.

(4) Eine Beendigung des Mietverhältnisses kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf des jeweiligen Folgetages formlos verlangt werden.

(5) Während der Mietzeit trägt der Kunde die Gefahr für Geräte und Zubehör (Kabel, Stromverteiler, Stromzwischenzähler usw.) im Hinblick auf mechanische Beschädigung, Diebstahl und Verlust.

14. Datenschutz, Geheimhaltungspflicht

(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die WBS-Die Schadensretter GmbH personenbezogene Daten des Vertragspartners speichert, bearbeitet und an verbundene Unternehmen übermittelt, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind den Datenschutzhinweisen unter https://die-schadensretter.de unter der Rubrik Datenschutz zu entnehmen.

 

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, während und nach der Laufzeit des Vertrages Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund oder gelegentlich der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden, geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Ferner verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

15. Ergänzende Bestimmungen

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung abzutreten.


(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort der Leistungserbringung.


(3) Gerichtsstand ist Neuss


(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

WBS-Die Schadensretter GmbH

Im Böxfeld 18, 41472 Neuss
FON: 02131 – 75 19 65 0  Mail: office@die-schadensretter.de
Geschäftsführer: Martin Krapholz
Registergericht: Amtsgericht Neuss  HRB 24061